Leistungen


Reparaturkalkulation/Kostenvoranschlag

Bei unverschuldeten Unfällen, deren Schaden unter der Bagatellschadengrenze in Höhe von 715,81€ liegt, dürfen sie im Rahmen der Schadenminderungspflicht kein Gutachten erstellen lassen, lediglich einen Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschläge die von Werkstätten erstellt werden, beinhalten keinerlei Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung, eventueller Wertminderung, Restwert! Auch ist die Beweiskraft des Kostenvoranschlages einer Werkstatt in einem Streitfall nicht sehr aussagekräftig.